Verkehrsrechtliche Angelegenheiten

Arbeiten im Verkehrsraum
Es muss vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger und Radfahrverkehr) auswirken, eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Hierbei ist ein genehmigungsfähiger Verkehrszeichenplan, evtl. Umleitungsplan beziehungsweise ein Verkehrsregelplan beizulegen.

Die Straßenverkehrsbehörde prüft daraufhin den Antrag und die beigelegten Pläne und wird bei Richtigkeit eine verkehrsrechtliche Anordnung ausstellen. Die Anordnung ist zu befolgen und durchzusetzen.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
  • Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitte, aus denen die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich ist
  • Regelplan nach RSA, Verkehrszeichenplan und/oder Umleitungsplan

Entstehende Kosten:

Die genauen Kosten bemessen sich je nach Dauer der Gültigkeit und dem Arbeitsaufwand für die Prüfung von Verkehrszeichen- oder Umleitungsplänen und ob ggf. Ortsbesichtigungen durchgeführt werden müssen.

Sondernutzungserlaubnisse
Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Grundlage hierzu ist die Satzung über die Sondernutzung über den Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
  • Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitte, aus denen die Örtlichkeit ersichtlich ist

Die Kosten sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing geregelt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass aufgrund der aktuellen Lage die Bearbeitung bis zu 4 Wochen dauern kann.

Weitere Formulare

Bürgerservice-Portal Gemeinde Tutzing

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an Ihre örtliche Verwaltung zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Die unter Bürgerservice aufgeführten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar.

Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.

Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie bitte unser Bürgerbüro – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sitzungsinfos und Infos zu den Gremien finden sie hier