Veranstaltungen

Anzeige einer Veranstaltung

nach Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeindeverwaltung unter Angaben der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen.

Ausgenommen sind Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen.

Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Die Benutzung dieser Straßen stellt dann eine Sondernutzung im Sinne der Straßengesetze dar. Soll eine Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen abgehalten werden, ist eine Erlaubnis durch zuständige Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist die Untere Straßenverkehrsbehörde, hier das Landratsamt Starnberg, zuständig. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, ist die Örtliche Verkehrsbehörde, hier die Gemeinde Tutzing, zuständig.

Notwendige Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Veranstaltererklärung
  • Kostenübernahmeerklärung
  • Bestätigung über die Veranstalterversicherung
  • Streckenverlaufs-/Umleitungsplan

Die Kosten richten sich nach Art und Aufwand der Veranstaltung.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass die Bearbeitung der Anträge in der Regel vier Wochen erfordert.

Weitere Formulare

Bürgerservice-Portal Gemeinde Tutzing

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an Ihre örtliche Verwaltung zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Die unter Bürgerservice aufgeführten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar.

Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.

Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie bitte unser Bürgerbüro – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sitzungsinfos und Infos zu den Gremien finden sie hier