Wochenmarkt

Satzung über den Wochenmarkt der Gemeinde Tutzing:

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs 2 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Wochenmarktes der Gemeinde Tutzing:

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung.

 

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Weitere Satzungen

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