Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, und Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden.
Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.
Ab dem 01.01.2024 können folgende Dokumente für Kinder beantragt werden:
Reisepass: Gültigkeitsdauer 6 Jahre, mit der Einschränkung, Kind muss während der Gültigkeitsdauer auf dem Foto erkennbar sein. Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen, Gebühr: 37,50 Euro
Personalausweis: Gültigkeitsdauer 6 Jahre, mit der Einschränkung, Kind muss während der Gültigkeitsdauer auf dem Foto erkennbar sein. Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen, Gebühr: 22,80 Euro