Satzung für die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Tutzing (Wasserabgabesatzung – WAS – ) (LESEVORLAGE 2017)
Aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS)
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.