Ab dem 1. Mai 2025 ist bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen ein digitales, zertifiziertes Passbild erforderlich. Diese gesetzliche Neuerung soll die Sicherheit erhöhen und Manipulationen verhindern.
Das benötigte Gerät für die digitale Lichtbildaufnahme wurde uns von der Bundesdruckerei bisher leider noch nicht zur Verfügung gestellt.
Für die Gemeinde Tutzing bedeutet das:Solange dieses Gerät nicht vorhanden ist, dürfen weiterhin Passbilder in Papierform angenommen werden. Sobald das Gerät eingetroffen ist, ist die Annahme von Papierbildern nicht mehr zulässig – die Umstellung erfolgt dann mit sofortiger Wirkung.
Bitte beachten Sie:
Für Terminvereinbarungen zur Beantragung von Ausweisdokumenten ab dem 1. Mai 2025 setzen Sie sich bitte vorab telefonisch mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung. So können wir gemeinsam abstimmen, wie mit der Lichtbildanforderung im konkreten Fall umzugehen ist.
Alternativ besteht die Möglichkeit, ein zertifiziertes biometrisches Passfoto in einem entsprechend autorisierten Fotostudio oder Drogeriemarkt anfertigen zu lassen. Dieses wird dann digital über eine sichere Cloud-Verbindung direkt an die zuständige Behörde übermittelt.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Gemeinde Tutzing
Büro des Bürgermeisters
Jan-Philipp Grande
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