Verkehrsraum – Straßen und Wege

Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 22 a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) – (BayRS 91-1-I) in der jeweils geltenden Fassung, folgende Satzung.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 18 Abs. 2 a des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) – (BayRS 91-1-1) in der jeweils geltenden Fassung sowie des § 8 Abs. 3 Sätze 5 und 6 des Bundesfernstraßengesetzes folgende Satzung.

Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Auf Grund des Art. 51 Abs.4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) i. d. F. der Bek. vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-I), geändert durch § 8 des Gesetzes vom 16.07.1986 (GVBI S. 135) erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Verordnung.

Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-l), Art. 52 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-l) veröffentlichten bereinigten Fassung und des § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.12.2004 (BGBl. I S. 2414) folgende Satzung.

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