Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des § 10 der Verordnung über die Zuständigkeiten (ZustV) vom 16.06.2015 zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 12.07.2017 in Verbindung mit § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der jeweils gültigen Fassung folgende vom Gemeinderat am 08.10.2019 beschlossene Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing.