Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Grundlage hierzu ist die Satzung über die Sondernutzung über den Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
- Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitte, aus denen die Örtlichkeit ersichtlich ist
Die Kosten sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing geregelt.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass die Bearbeitung der Anträge in der Regel zwei Wochen erfordert.