Freiwillige Feuerwehr Tutzing

Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) finden Sie hier…
Art. 4
Arten und Aufgaben der Feuerwehren
Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.

Kontakt:

Oskar-Schüler-Straße 2
82327 Tutzing
Tel.: 08158/99660 (nicht ständig besetzt)
Fax: 08158/996620
Mail: info@feuerwehr-tutzing.de
Homepage: www.feuerwehr-tutzing.de

Sitzungsinfos und Infos zu den Gremien finden sie hier