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Kommunaler Behindertenbeauftragter der Gemeinde Tutzing


Harte
Oskar Harte
Tel: 08158 / 1784
Postanschrift: Gemeinde Tutzing, Kirchenstraße 9
Mailadresse: behindertenbeauftragter@tutzing.de


„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
(Art 3 Abs.3 Satz 2 Grundgesetz).

Darum ist die Gemeinde Tutzing bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Barrieren abzubauen.
Zur Unterstützung wurde ich vom Gemeinderat zum Behindertenbeauftragten bestellt. In dieser Funktion bin ich ehrenamtlich tätig. Ich werde tätig für alle Bürger der Gemeinde Tutzing, die behindert sind oder von Behinderung bedroht, sowie ihre Angehörigen. Dabei vertrete ich deren Interessen gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung in Tutzing. Meine Arbeit ist unabhängig und nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden.
Selbstverständlich beachte ich bei der Wahrnehmung meines Amtes die Anforderungen des Datenschutzes.

Was versteht man überhaupt unter "behindertengerecht", "rollstuhlgerecht" und "barrierefrei"? Diese unterschiedlichen Begriffe erläutere ich Ihnen weiter unten auf der Seite. Sie können diese Information auch als pdf-Datei herunterladen. Sie finden den Link ganz unten.

Zuvor aber finden Sie im Folgenden kurzgefasst die wichtigsten Hinweise für das Bewegen in Tutzing, nämlich Informationen zu Behindertenparkplätzen, zur barrierefreien Bahnanbindung sowie zu Behindertentoiletten im Gemeindegebiet. Sie können sich die Informationen über den Link am Ende dieser Seite auch herunterladen.

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Mit dem Auto in Tutzing

Behindertengerechte Parkplätze (PKW-Stellplätze für Behinderte mit amtlicher Parkberechtigung) finden Sie hier aufgereiht von Nord nach Süd:

Parkplatz LIDL

2 Plätze

Bodenmarkierung

Parkplatz Tengelmann Nord

2 Plätze

beschildert

 

 

 

vor Schloßapotheke

1 Platz

beschildert

in der Schloßstraße

1 Platz

beschildert

Parkplatz gegenüber kath. Kirche St. Joseph

1 Platz

beschildert

Parkplatz gegenüber Rathaus

1 Platz

beschildert

Parkplatz neben Kino

1 Platz

beschildert

In der Zufahrt zum Krankenhaus

2 Plätze

beschildert

am Neuen Friedhof

1 Platz

beschildert

am Waldfriedhof

2 Plätze

beschildert

am Bahnhof ausgeschildert

3 Plätze

beschildert

Parkplatz ALDI Süd/ Tengelmann

4 Plätze

Bodenmarkierung

Parkplatz am Sportplatz

4 Plätze

beschildert

Parkplatz am Südbad

2 Plätze

beschildert


Mit der S-Bahn von München nach Tutzing

Achtung!

Während Umbauarbeiten am Bahnhof ist der Zugang
nicht barrierefrei

(Tutzing kann aus Richtung München kommend barrierefrei erreicht werden.

Nach dem derzeitigen Fahrplan hält die S-Bahn-Linie S 6 der Münchner Verkehrsbetriebe auf dem Gleis 1; der Bahnsteig ist barrierefrei und mit einer Rampe zur Straße verbunden.
In der S-Bahn ist an der Ersten Türe hinter dem Führerstand eine Rampe für Rollstuhlfahrer ausklappbar durch den Fahrer. Bitte machen Sie sich bei Einfahrt der S-Bahn bemerkbar, wenn Sie diese Hilfe benötigen.)


Toiletten in Tutzing

von Nord nach Süd sortiert (siehe auch Ortsplan der Gemeinde)
„Im Winter geschlossen" bedeutet, dass die Toiletten witterungsbedingt in der Regel vom 1. November bis nach Ostern geschlossen sind.

Nordbad

nur für Fußgänger geeignet

im Winter geschlossen

Fischergassl

großer Vorraum, Rampe

im Winter geöffnet

Roncalli-Haus, Katholische Kirche St. Joseph

während der Gottesdienste und Veranstaltungen

barrierefrei
während Öffnungszeiten

Thomaplatz

nur für Fußgänger geeignet

im Winter geöffnet

Ortsmuseum


barrierefrei
während Öffnungszeiten

Rathaus Tutzing, Kirchenstraße

 

nur für Fußgänger geeignet
während der Dienststunden

Neuer Friedhof

nur für Fußgänger geeignet

im Winter geöffnet

Waldfriedhof

im Winter geschlossen
nur für Fußgänger erschwert erreichbar

Minigolfplatz/ Rundbau

mit Vorraum

im Winter geschlossen
nur für Fußgänger geeignet

Südbad Außenbereich

Haltegriffe, Zugang mit EURO-Schlüssel

im Winter geschlossen
bedingt barrierefrei
Während Öffnungszeiten

Tengelmann Süd 1. OG rechts

Rollstuhlgerecht (mit Fahrstuhl erreichbar)

Während der Öffnungszeiten

Dreifachhalle

Flur linke Seite

barrierefrei
während der Öffnungszeiten


Da es sich bei den Gebäuden zum Teil um Altbestand handelt, können die Toiletten nicht immer barrierefreien Zugang und Nutzung nach DIN-Standard 18024 erfüllen. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis. Erreicht wird der Standard bisher im Roncalli-Haus, demnächst im Heimatmuseum und der Sporthalle.

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?? Rollstuhlgeeignet - Behindertengerecht - Barrierefrei ??

Eine Information für Bauherren, Vermieter, Gewerbetreibende und alle, die sich informieren wollen.


Was bedeutet   rollstuhlgerecht   behindertengerecht   barrierefrei?

Der Oberbegriff ist die BARRIEREFREIHEIT; Teile davon können sein:
rollstuhlgerechte Bauweise, behindertengerechte Schriftgröße oder taktile Markierungen.

Warum barrierefrei?
Ziel muss es sein, Menschen mit Behinderungen ein Leben in unserer Gesellschaft ohne Einschränkungen und Bedarf an fremder Hilfe zu ermöglichen.

Berücksichtigt werden dabei Bedürfnisse von Menschen
- mit Seh- und/oder Hörbehinderung
- mit motorische Einschränkung
- die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen
- die Groß- oder Kleinwüchsig sind
- mit kognitiven Einschränkungen
- und älteren Menschen,
- sowie Personen mit kleinen Kindern.

Anmerkung:
Es kann nicht alles und sofort auf diese Bedürfnisse angepasst werden, z.B. aus finanziellen oder baulichen Gründen. Trotzdem ist es erforderlich, Barrieren, wo immer möglich, abzubauen (auch in manchen Köpfen).

Grundlage: Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
Umgesetzt ist es in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder, z. B. im Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ( BayBGG), in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und in DIN-Vorschriften zum Barrierefreien Bauen (DIN 18024 Teil 1 und 2 (alt), 18040 Teil 1 und Teil 2 (neu)).

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Informationen im world wide web:
Wenn Sie weitere Informationen suchen, hier einige Internet-Adressen:

Behindertenbeauftragte:
Bund   http://www.behindertenbeauftragter.de/
Bayern  http://www.behindertenbeauftragte.bayern.de/
Landkreis Starnberg   http://www.lk-starnberg.de/index.phtml?mNavID=613.805.1

Reise:   http://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefrei_uebersicht.shtml
Behindertenverbände:
            http://www.vdk.de/
            http://www.vdk-bayern.de/
            http://www.cbf-muenchen.de/
            http://www.lebenshilfe.de/
            http://www.lebenshilfe-muenchen.de/
            http://www.handicap.de/

Informationen/Gesetze/Verordnungen:
            http://www.Kobinet-nachrichten.de/
            http://www.bmas.bund.de/
            http://www.bmg.bund.de/
            http://www.sgb9-umsetzen.de/

Bauenhttp://www.nullbarriere.de/


 

 
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