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Personalausweis beantragen

Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.

Hinweise:

  • Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt. Zur Beantragung des Personalausweises ist daher die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Ein Elternteil muss bei Antragstellung mit anwesend sein.
     
  • Auch vor dem 16. Lebensjahr kann man einen Personalausweis erhalten.  Dazu muss die Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt bestimmt, den Antrag stellen. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Sorgeberechtigte den Antrag stellen. Die sorgeberechtigte Person und der/die Minderjährige müssen gemeinsam persönlich vorbeikommen.  Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind, reicht es aus, wenn ein Elternteil anwesend ist und die Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitbringt.
     
  • Seit dem 1. November 2010 erhalten Sie bei der Beantragung eines Personalausweises die Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des/der Antragstellers/in die Fingerabdrücke digital gespeichert. Für unter 16-Jährige wird ein Personalausweis ohne eID-Funktion beantragt.
     
  • Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich. Die Ausweisbehörde muss sowohl die Antragsberechtigung wie auch die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
     
  • Sollten Sie sofort einen Personalausweis brauchen, erhalten Sie einen vorläufigen. Dieser ist drei Monate gültig. Bitte bringen Sie für diesen ein zusätzliches biometrietaugliches Lichtbild mit.
  • Bringen Sie eine Personenstandsurkunde mit, die zum Abgleich Ihrer persönlichen Daten dient.


Gültigkeit der Personalausweise:

  • Für Personen unter 24 Jahren:  6 Jahre
  • Für Personen über 24 Jahre: 10 Jahre
  • vorläufiger Ausweis:  maximal 3 Monate - Verlängerung ist nicht möglich.

Hinweise zur Abholung:

  • Die Aushändigung kann an die Antragstellerin/ den Antragsteller oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
  • Auch die/der Sorgeberechtigte benötigt von der Ausweisinhaberin/ dem Ausweisinhaber eine entsprechende Vollmacht, wenn sie/ er das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Eine Übersendung per Post ist nicht möglich.


Reisepass beantragen

Sie brauchen einen Reisepass, wenn sie außerhalb der Europäischen Union (bitte informieren Sie sich bei Ihrem Reisebüro oder beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels) verreisen möchten. Die Beantragung eines Reisepasses ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.

 

  • Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der/die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des/der Minderjährigen zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn der schriftliche Antrag des anderen Elternteils vorgelegt wird.


Gültigkeit des Reisepasses:

  • Für Personen unter 24 Jahren gilt der Reisepass 6 Jahre, bei über  24-Jährigen ist er 10 Jahre gültig
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.


Hinweis für Vielreisende:
Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten.

Hinweise zur Abholung:

  • Die Aushändigung erfolgt an den/die Antragsteller/in oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person.
  • Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

 

Expresspass:
Bei der Bundesdruckerei kann auch ein sogenannter Expresspass gegen einen Aufpreis von 32 Euro bestellt werden. Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung), beträgt etwa drei Arbeitstage.

Vorläufiger Reisepass:
Sollten Sie sofort einen Reisepass benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Die Gebühr für den vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass beträgt 26 Euro. Zur Ausstellung ist ein biometrisches Passfoto sowie zum Abgleich Ihrer persönlichen Daten eine Personenstandsurkunde erforderlich .

 

ZWEITPASS:
Vor der Ausstellung eines zweiten oder weiteren Passes müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen vorliegen. Um Ihnen unnötige Wege oder Wartezeiten zu ersparen, geben wir Ihnen hierzu einige Informationen.

Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat.

Die Passbewerberin/der Passbewerber legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) dar, dass sie/er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen kann. Begründungen, die nur prophylaktische oder allgemeine Aspekte beinhalten reichen dafür nicht aus. Auch kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen.


Kinderreisepass beantragen

Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten. Der Kinderreisepass wird seit dem 1.11.2007 maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.


Die Beantragung des Kinderreisepasses obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Der/ Die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des Kindes vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, sofern die Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorgelegt wird.

Gültigkeit:
Der Kinderreisepass ist sechs Jahren gültig (max. bis zum 12. Lebensjahr).

Verlängerung der Gültigkeit eines Kinderreisepasses:
Die Verlängerung der Gültigkeit eines Kinderreisepasses obliegt jener Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt bestimmen kann. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Hinweis für Minderjährige". Der/Die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich bei der Ausweisbehörde in Begleitung des Kindes zur Beantragung vorsprechen. Sofern beide Elternteile antragsberechtigt sind, ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorgelegt wird. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nicht möglich, wenn dieser bereits ungültig ist. Als spätester Termin für die Verlängerung gilt daher der Tag, an dem der Kinderreisepass ungültig wird.

Aktualisierung des Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass kann während seiner 6-jährigen Gültigkeitsdauer durch die Anbringung eines neuen biometrietaugliches Lichtbildes und/oder Änderung der Körpergröße und/oder der Augenfarbe aktualisiert werden. Hierzu ist ebenfalls die Anwesenheit des Kindes zum Vergleich mit dem vorgelegten Lichtbild erforderlich.


Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Formulare:

 

 
Abholungsvollmacht Personalausweis
Abholungsvollmacht Reisepass
Antrag Kinderreisepass
Antrag Reisepass/Personalausweis für Minderjährige
 
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