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Auszug aus der Niederschrift der öffentlich Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 24. Mai 2011:

Verbesserung der Schulwegsicherheit im Ortszentrum Tutzing, Maßnahmenpaket

"Die Polizeiinspektion Starnberg hat auf Antrag der Gemeinde Tutzing eine Verkehrsunfallauswertung für die Jahre 2008 bis 2010 für das Gemeindegebiet erstellen lassen.

Die umfangreiche detaillierte Auswertung mit Datum vom 02. Mai 2011 liegt der Verwaltung vor und besagt im Ergebnis, dass es im innerörtlichen Bereich des Gemeindegebietes keinen Unfallhäufungspunkt gibt. Herr Erster Bürgermeister Dr. Wanner berichtet über folgende Maßnahmen, die bereits erledigt wurden:

Kreuzungsbereich Traubinger Straße / Oskar-Schüler-Straße / Kirchenstraße:

Hecken- und Bewuchsrückschnitt im Kreuzungsbereich ist erfolgt

Nachziehen der Fahrbahnmarkierungen ist erfolgt

Beschaffung von neuen reflektierenden Verkehrszeichen: erfolgt bis Freitag, 27. Mai 2011

Herr Erster Bürgermeister Dr. Wanner berichtet über das Gespräch mit der Polizeiinspektion Starnberg und dem Landratsamt Starnberg vom 10. Mai 2011 sowie über die Sitzung des Arbeitskreises „Schulwegsicherheit" vom 11. Mai 2011.

Frau Dipl.-Ing. Twiehaus stellt das Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Schulwegsicherheit vor:

a) Anordnung einer Einbahnstraßenregelung im Bereich der Bahnüberführung Kustermannstraße / Heinrich-Vogl-Straße von West nach Ost (VK: Maßnahme 30)

Beschluss:
Die Kustermannstraße wird ab der Bahnunterführung Heinrich-Vogl-Straße Einbahnstraße von Westen nach Osten, d. h. die Unterführung ist von Kraftfahrzeugen nur noch Richtung Ortsmitte zu befahren.

Einstimmig so beschlossen.

Die bestehende Vorfahrtsregelung wird belassen.
Einstimmig so beschlossen.

b) Anordnung einer Tempo 30-Reduzierung in der Kirchenstraße und Oskar-Schüler-Straße

Beschluss:
In der Oskar-Schüler-Straße und der Kirchenstraße wird als Sofortmaßnahme eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h mit Einzelbeschilderung (keine Tempo-30-Zone) angeordnet. Mittelfristig soll die Straße durch bauliche Veränderungen sicherer gemacht werden. In der Kirchenstraße wird die Parkanordnung auf Vorschlag von Frau Dipl.-Ing. Twiehaus einmal seitlich versetzt, da durch die sich ergebende Verschwenkung der Fahrbahn automatisch die Geschwindigkeit reduziert wird.
Einstimmig so beschlossen.

c) Gehwegmarkierungen in der Bräuhausstraße und Beiselestraße sichern

Die aufgezeichneten Schutzstreifen in der Bräuhausstraße und in der Beiselestraße sind unzulässig und sollen durch sog. „Bischofsmützen" verdeutlicht werden.

Beschluss:
In der Bräuhausstraße werden die „Bischofsmützen" eingebaut. Einstimmig so beschlossen.

In der Beiselestraße werden die „Bischofsmützen" eingebaut, sofern danach noch die erforderliche Restfahrbahnbreite verbleibt. Einstimmig so beschlossen.

d) Fußgängerquerungshilfe Oskar-Schüler-Straße

Die rot markierte Fußgängerquerungshilfe in der Oskar-Schüler-Straße ist rechtswidrig und muss nach Auskunft der Polizei und des Landratsamtes entfernt werden. Die Verwaltung und Frau Twiehaus stellen die Alternativen vor: Vollsignalisierung der Kreuzung durch Ampelanlage, Einbau einer Fußgängerquerungshilfe (Mittelinsel) in der Oskar-Schüler-Straße, Anbringen eines Zebrastreifens in der Oskar-Schüler-Straße. Die Vollsignalisierung ist die sicherste Lösung und wird daher empfohlen.

Beschluss:
Als Sofortmaßnahme wird ein Zebrastreifen in der Oskar-Schüler-Straße eingebaut. Einstimmig so beschlossen.

Falls ein Zebrastreifen in Verbindung mit der vorhandenen Ampelanlage nicht möglich ist, bleibt der „rote Teppich" bestehen (Sicherheit vor Haftung). Einstimmig so beschlossen.

e) Anordnung einer Einbahnstraßenregelung in der unteren Traubinger Straße von West nach Ost (VK: Maßnahme 2)

Beschluss:
Die untere Traubinger Straße zwischen Kirchen- und Hauptstraße wird Einbahnstraße von West nach Ost. Die Einmündung der Traubinger Straße in die Hauptstraße wird so gestaltet, dass die Autofahrer beim Linksabbiegen in die Hauptstraße von der rechten Spur aus fahren müssen, um einen sicheren Einblick in die Hauptstraße zu gewährleisten. Die Regelung wird nur durch Beschilderung für eine Probezeit von einem Jahr eingeführt. Danach wird geprüft, ob sie sich bewährt hat, bevor bauliche Maßnahmen ergriffen werden.
Einstimmig so beschlossen.

f) Anordnung einer Einbahnstraßenregelung in der Greinwaldstraße von Ost nach West (VK: Maßnahme 39)

Beschluss:
Die Greinwaldstraße wird durchgehend von Ost nach West Einbahnstraße. Die Regelung wird nur durch Beschilderung für eine Probezeit von einem Jahr eingeführt. Danach wird geprüft, ob sie sich bewährt hat, bevor bauliche Maßnahmen ergriffen werden.
Einstimmig so beschlossen.

g) Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens in der Greinwaldstraße (VK: Maßnahme 78)

Frau Twiehaus stellt die fachlich korrekte Ausführung eines Zebrastreifens mit Fußgängerstellflächen vor.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Position des Zebrastreifens bei fachlich korrekter Ausführung so bleiben kann ohne die Feuerwehrzufahrt der Schule zu behindern. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung berichten. Dann erfolgt die Entscheidung über die Ausführung.
Einstimmig so beschlossen."

 

Ausführung:

a) Anordnung einer Einbahnstraßenregelung im Bereich der Bahnüberführung Kustermannstraße

erledigt!

b) Anordnung von Tempo 30 in der Kirchen- und Oskar-Schüler-Straße

erledigt!

c) Gehwegmarkierungen in der Bräuhausstraße und Beiselestraße

Die Bischofsmützen haben nach einer gewissen Probephase gezeigt, dass hierdurch das gewünschte Ziel der Verbesserung der Fußgängersicherheit nicht erreicht werden kann. Nach einer Untersuchung der Beiselestraße wurde festgestellt, dass die Straße für jegliche Maßnahmen eine viel zu geringe Straßenbreite aufweist.
Die Bräuhausstraße ist in den nächsten Monaten beschränkt befahrbar wegen diverser Baumaßnahmen. Hier kann momentan keine Veränderung der Verkehrssituation durch die Gemeinde durchgeführt werden.

d) Fußgängerquerungshilfe Oskar-Schüler-Straße

Hier muss das Landratsamt Starnberg wegen der sog. Nahtstellenregelung mit einbezogen werden. Dieser Punkt ist noch in der Prüfung. 

e) Anordnung einer Einbahnstraßenregelung in der unteren Traubinger Straße von West nach Ost

Die Anordnung wurde am 10. November 2011 vollzogen. Der Probelauf gilt für ein Jahr.  

f) Anordnung einer Einbahnstraßenregelung in der Greinwaldstraße von Ost nach West.

Nach einem abgekürzten Probelauf hat sich der Ausschuss beraten und beschließt die bereits getroffene Anordnung aufzuheben. Wegen Probleme bei der Lieferzufahrt der anliegenden Gewerbetreibende, wird der alte Zustand wieder hergestellt.

g) Zebrastreifen in der Greinwaldstraße

Das Beparken des Zebrastreifens in der Greinwaldstraße wird durch aufgedübelte Module verhindert.

 
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