Winterdienst für private Haushalte
Der Winterdienst (Räumen und Streuen) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen wird vom Bauhof der Gemeinde erledigt. Durch eine Satzung der Gemeinde ist die Räum- und Streupflicht aber in manchen Teilen auf die Grundstückseigentümer übertragen. Außerdem muss jeder für private Grundstückszufahrten, Privatstraßen und Privatwege selbst aufkommen. Die Rechtsgrundlage finden Sie im Anhang dieser Seite als pdf-Datei zum Ansehen oder Herunterladen. Durch einen Klick hier kommen Sie ebenfalls zu der Satzung. Vielfach geht das über die Möglichkeiten des Einzelnen hinaus und er möchte sich gerne eine Firma bedienen. In der Rubrik "Wirtschaft, Arbeit & Gewerbe" haben wir bei der "Unternehmenssuche nach Schlagworten (A-Z)" aktuell für Sie einige Anschriften von Firmen, die Winterdienstarbeiten erledigen, bereit gestellt. Gehen Sie einfach dort auf den Buchstaben "W" (hier>> klicken) oder geben sie im Suchformular (rechts oben auf der Seite) "Winterdienst" ein.
Hinweis: Die Nennung der Firmen ist keine Empfehlung und keine Bewertung. Firmen, die bisher nicht genannt sind, aber genannt werden möchten, nehmen wir gerne auf - eine Mitteilung genügt.
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